- Doppelspitze
- Dọp|pel|spit|ze 〈f. 19〉1. Ausführung einer leitenden Position, z. B. die Führung einer Partei, durch zwei Personen2. 〈Fußb.〉 zwei Spieler, die in derselben Funktion spielen, z. B. zwei Stürmer
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Dọp|pel|spit|ze, die:1. gemeinsames Innehaben eines hohen Amtes durch zwei Personen.2. (Fußball) Position der ↑ Spitze (2 b), die von zwei gemeinsam spielenden Stürmern eingenommen wird.* * *
Universal-Lexikon. 2012.